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Erdbestattung
Die Erdbestattung gehört zu den ältesten und tradionsreichsten Bestattungs- formen in unserer Kultur.
In der Regel wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt. In Ausnahmefällen ist es möglich, einen Friedhof in einem anderen Ort zu wählen.
Zur Erdbestattung gehört traditionell auch eine Trauerfeier, die in der Friedhofskapelle, der Kirche oder auf Wunsch auch in unseren Räumlichkeiten stattfinden kann. In welchem Rahmen und ob kirchlich oder weltlich gestaltet, hängt ganz von Ihren persönlichen Wünschen und denen des Verstorbenen ab.
Nach der Trauerfeier wird der Sarg gemeinsam mit den Angehörigen und den Trauergästen zum Grab begleitet und dort beigesetzt (außer bei einer anonymen Bestattung). Das Gesetz schreibt hierbei eine Bestattung auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof vor.
Durch den „Grabkauf“ erwirbt man das Nutzungsrecht an der Grabstelle für einen bestimmten Zeitraum. Die Nutzungsdauer und die Kosten hierfür sind durch die unterschiedlichen Gebührenordnungen der (Kirchen-) Gemeinden geregelt.
Bei der Erdbestattung haben Sie die Wahl zwischen folgenden Grabarten:
- Wahlgrab: hierbei handelt es sich um Einzel- Doppel- oder Mehrfach-grabstellen. Der Ort der Grabstelle kann von den Angehörigen individuell ausgesucht werden. Bein einigen (Kirchen-) gemeinden besteht auch die Möglichkeit schon zu Lebzeiten für sich und seine Angehörigen eine Grabstelle auszusuchen. Bei einem Wahlgrab sind mehrere Beisetzungen in einem Grab möglich, z.B. bei der Nutzung als Familiengrab, auch Urnen dürfen in Grabstätten für Erdbestattungen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht kann immer wieder verlängert werden. Für die Grabpflege und die dafür anfallenden Kosten sind die Angehörigen zuständig. So können sich die Angehörigen einen Ort der Trauer schaffen, wo sie dem Verstorbenen nah sein können und den sie, im Rahmen der Friedhofsvorschriften, individuell gestalten können.
- Reihengrab: hierbei handelt es sich um Gräber, in denen nur einmal bestattet werden kann. Das Grab ist nicht frei wählbar, die Zuteilung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Nutzungsrecht nicht verlängert werden. Für die Grabpflege Für die Grabpflege und die dafür anfallenden Kosten sind die Angehörigen zuständig. Das Grab kann dabei, im Rahmen der Friedhofsvorschriften, individuell gestaltet werden. So können sich die Angehörigen für einen bestimmten Zeitraum einen Ort der Trauer schaffen, wo sie dem Verstorbenen nah sein können und den sie, im Rahmen der Friedhofsvorschriften, individuell gestalten können.
- Rasengrab: die Beisetzung „unter dem grünen Rasen“ erfolgt auf einem dafür ausgewiesenen Rasenfeld auf dem Friedhof. Das Aufstellen eines Grabsteins ist in einigen Regionen erlaubt, meistens werden die Grabstellen aber mit einheitlichen Gedenksteinen versehen, manchmal werden auch zentrale Gedenktafeln mit den Namen der Verstorbenen aufgestellt. Grabpflegekosten fallen nicht an, die Pflege des Rasens wird von der Friedhofsverwaltung übernommen. Auch dieses Grab bietet den Angehörigen einen Ort der Trauer und der Zwiesprache. Eine persönliche Gestaltung des Grabes durch Grabbegrenzungen, Blumen oder anderen Grabschmuck ist allerdings meistens nicht erlaubt aber vielen Hinterbliebenen fällt es sehr schwer, dies auch einzuhalten.
- Anonymes Grab: eine Erdbestattung ist auch anonym möglich. Die Beisetzung erfolgt anonym unter einer Gemeinschafts-Rasenfläche auf dem Friedhof. Die Grabstelle erhält keine Kennzeichnung, wie z.B. durch einen Gedenkstein. Einige Friedhöfe stellen allerdings zentrale Gedenktafeln mit den Namen der Verstorbenen auf. Grabpflegekosten fallen nicht an, die Pflege des Rasens wird von der Friedhofsverwaltung übernommen. Man sollte sich diesen Schritt aber gut überlegen, denn oft ist es so, dass Angehörige diese Art der Beerdigung später bereuen, da Ihnen erst dann bewusst wird, dass Ihnen ein spezieller Ort für Ihre Trauer fehlt.