Seebestattung
Die Seebestattung wird häufig von Menschen mit einer besonderen Verbindung zur See bzw. zum Meer gewählt.
Wichtig ist, zu Lebzeiten schriftlich festzulegen, dass eine Seebestattung gewünscht wird. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen vorliegen, kann eine Seebestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden.
Einer Seebestattung geht immer eine Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die verbleibende Asche wird anschließend in eine spezielle wasserlösliche Urne verfüllt. Die gesetzlichen Regeln sagen, dass die Urne nur in festgelegten Gebieten, über „rauem Grund“, das sind Seegebiete in denen keine Fischfang oder Wassersport betrieben wird und außerhalb der Dreimeilenzone, also in einem Abstand von mindestens drei Meilen zum Festland.
Für die Trauerfeier und die Beisetzung, an denen die Angehörigen teilnehmen können, fährt das Schiff bis zum festgelegten Gebiet hinaus. Dort angekommen, hält der Kapitän oder auf Wunsch auch ein Geistlicher bzw. Trauerredner, eine kurze Ansprache. Danach übergibt der Kapitän die Urne und die Blumen dem Meer. Das Ertönen der Schiffsglocke und ein letztes Umrunden der Beisetzungsstelle erweisen dem Toten die letzte Ehre. Die Hinterbliebenen erhalten eine Seegebietskarte mit der Beisetzungsposition und einen Logbuchauszug. Gedenkfahrten zum Beisetzungsort sind somit möglich.
Die Beisetzung kann auch anonym erfolgen.
Folgekosten, wie beispielsweise durch Grabpflege, entstehen nicht.