Bild-Bestattungsarten

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Feuerbestattung

Wenn es früher vorwiegend die traditionelle Erdbestattung war, so geht der Trend heute, auch aus ökologischer Sicht, eindeutig zu den Feuerbestattungen.
 
Die Feuerbestattung bietet zudem viele Wege, sich auch noch im Tod ganz persönlich ausdrücken zu können. Denn, so individuell wie das Leben des Menschen ist, so individuell sind auch die Möglichkeiten, ihn beizusetzen.
 
Für eine Feuerbestattung oder auch Einäscherung müssen zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Feuerbestattung ist nämlich nur möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine Feuerbestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden. Zudem ist eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium vorgeschrieben.
 
Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel oft in einer weiteren Urne, der Schmuckurne (Überurne). Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen zur Wahl stehenden Ausführungen und Materialien u.a. auch aus Holz und anderen natürlichen Stoffen.
 
Bei einer Feuerbestattung gibt es zwei Möglichkeiten für den Zeitpunkt der Trauerfeier. Zum einen gibt es die Trauerfeier mit Sarg, d.h. die Trauerfeier findet meist innerhalb einer Woche nach Eintritt des Todes, vor der Einäscherung, in der Friedhofskapelle, in der Kirche oder auf Wunsch auch in unseren Räumlichkeiten statt. Die Einäscherung und die Beisetzung der Urne erfolgt dann, meist im engsten Familienkreis, zu einem späteren Zeitpunkt.
 
Zum anderen können Sie sich für eine Trauerfeier mit Urne entscheiden. Hier findet die Trauerfeier erst nach der Einäscherung, ca. 2-3 Wochen nach Eintritt des Todes, statt. Nach der Trauerfeier wird die Urne gemeinsam mit den Angehörigen und den Trauergästen zum Grab begleitet und dort beigesetzt (außer bei einer anonymen Bestattung).
 
Bei der Urnenbestattung haben Sie die Wahl zwischen folgenden Grabarten:
 
  • Wahlgrab: hierbei handelt es sich um Einzel- Doppel- oder Mehrfach-grabstellen. Der Ort der Grabstelle kann von den Angehörigen individuell ausgesucht werden. Bein einigen (Kirchen-) gemeinden besteht auch die Möglichkeit schon zu Lebzeiten für sich und seine Angehörigen eine Grabstelle auszusuchen. Bei einem Wahlgrab sind mehrere Beisetzungen in einem Grab möglich, z.B. bei der Nutzung als Familiengrab, auch Urnen dürfen in Grabstätten für Erdbestattungen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht kann immer wieder verlängert werden. Für die Grabpflege und die dafür anfallenden Kosten sind die Angehörigen zuständig. So können sich die Angehörigen einen Ort der Trauer schaffen, wo sie dem Verstorbenen nah sein können und den sie, im Rahmen der Friedhofsvorschriften, individuell gestalten können.
  • Reihengrab: hierbei handelt es sich um Gräber, in denen nur einmal bestattet werden kann. Das Grab ist nicht frei wählbar, die Zuteilung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Nutzungsrecht nicht verlängert werden. Für die Grabpflege Für die Grabpflege und die dafür anfallenden Kosten sind die Angehörigen zuständig. Das Grab kann dabei, im Rahmen der Friedhofsvorschriften, individuell gestaltet werden. So können sich die Angehörigen für einen bestimmten Zeitraum einen Ort der Trauer schaffen, wo sie dem Verstorbenen nah sein können und den sie, im Rahmen der Friedhofsvorschriften, individuell gestalten können.
  • Rasengrab: die Beisetzung „unter dem grünen Rasen“ erfolgt auf einem dafür ausgewiesenen Rasenfeld auf dem Friedhof. Das Aufstellen eines Grabsteins ist in einigen Regionen erlaubt, meistens werden die Grabstellen aber mit einheitlichen Gedenksteinen versehen, manchmal werden auch zentrale Gedenktafeln mit den Namen der Verstorbenen aufgestellt. Grabpflegekosten fallen nicht an, die Pflege des Rasens wird von der Friedhofsverwaltung übernommen. Auch dieses Grab bietet den Angehörigen einen Ort der Trauer und der Zwiesprache. Eine persönliche Gestaltung des Grabes durch Grabbegrenzungen, Blumen oder anderen Grabschmuck ist allerdings meistens nicht erlaubt aber vielen Hinterbliebenen fällt es sehr schwer, dies auch einzuhalten.
  • Anonymes Grab: eine Erdbestattung ist auch anonym möglich. Die Beisetzung erfolgt anonym unter einer Gemeinschafts-Rasenfläche auf dem Friedhof. Die Grabstelle erhält keine Kennzeichnung, wie z.B. durch einen Gedenkstein. Einige Friedhöfe stellen allerdings zentrale Gedenktafeln mit den Namen der Verstorbenen auf. Grabpflegekosten fallen nicht an, die Pflege des Rasens wird von der Friedhofsverwaltung übernommen. Man sollte sich diesen Schritt aber gut überlegen, denn oft ist es so, dass Angehörige diese Art der Beerdigung später bereuen, da Ihnen erst dann bewusst wird, dass Ihnen ein spezieller Ort für Ihre Trauer fehlt.
  • Andere Formen der Urnenbestattung: besondere Formen der Urnenbestattung, die nicht auf einem Friedhof stattfinden, stellen die Seebestatung, die Bestattung im FriedWald und die Diamantbestattung dar.