Bild-Im-Trauerfall

Was im Sterbefall zu tun ist

Tritt der Sterbefall zuhause ein, ist als erstes der Haus- oder Notarzt zu verständigen. Nur ein Arzt ist berechtigt, den Tod festzustellen und den amtlichen Totenschein auszustellen.

 

Ist der Sterbefall im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim eingetreten, wird der Arzt vom zuständigen Personal verständigt.

 

Anschließend benachrichtigen Sie dann Ihren Bestatter, um die weiteren Schritte zu besprechen. Zuvor sollte abgeklärt sein, ob der Verstorbene zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestattungs-unternehmen abgeschlossen hatte. Dann ist dieser Bestatter zu informieren.

 

Wichtig für Sie zu wissen ist, dass Sie nichts übereilt entscheiden müssen.

 

Das Gesetz erlaubt es, einen Toten bis zu 36 Stunden zuhause zu behalten, sofern er keine meldepflichtige Krankheit hatte. Auch gibt es die Möglichkeit, Angehörige, die im Krankenhaus oder im Pflegeheim verstorben sind, zur Aufbahrung nach Hause zu überführen.

 

Die Aufbahrung zu Hause oder auch in unseren Räumlichkeiten gibt Angehörigen und Freunden die Möglichkeit, in angenehmer und friedvoller Umgebung vom Verstorbenen Abschied zu nehmen.

 

Wir geben Ihnen die Zeit, die Sie für Ihre Entscheidungen brauchen, stehen Ihnen beratend zur Seite und helfen Ihnen Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen umzusetzen.  ...unsere Leistungen